AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von studiokwi / Kathrin Windhorst E.U.

Stand: Juni 2023

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1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen studiokwi und Auftraggeber*in geschlossenen Verträge ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, studiokwi hätte deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Urheberschutz; Nutzungsrechte; Eigenwerbung

2.1. Der studiokwi erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts und des Urheberrechtsgesetzes.

2.2. Sämtliche Arbeiten von studiokwi, wie insbesondere Entwürfe, Reinzeichnungen und das in Auftrag gegebene Werk insgesamt, sind als persönlich geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die Voraussetzungen für ein urheberrechtlich geschütztes Werk, so insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Schöpfungshöhe (§ 2 Abs. 2 UrhG), nicht erreicht sind.

2.3. Ohne Zustimmung von studiokwi dürfen die Arbeiten sowie das Werk einschließlich der „Urheberbezeichnung“ weder im Original, noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung des Werkes oder Teilen des Werkes sowie der Vorarbeiten dazu, sind unzulässig.

2.4. Die Werke von studiokwi dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrags nur der von der*dem Auftraggeber*in bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck.

Die Nutzung des Werkes in einem rassistischen, anti-queeren, transfeindlichen oder anderweitig diskriminierenden Kontext ist verboten. Sollte das Werk in einem solchen Kontext genutzt werden erlischt mit sofortiger Wirkung das Nutzungsrecht.

2.5. studiokwi räumt der*dem Auftraggeber*in die für den jeweiligen Verwendungszweck (Ziffer 2.4) erforderlichen Nutzungsrechte ein. Hierzu wird das einfache Nutzungsrecht eingeräumt, es sei denn, studiokwi und der*der Auftraggeber*in treffen eine ausdrücklich abweichende Vereinbarung. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars.

2.6. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von studiokwi.

2.7. Sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wird, ist studiokwi bei der Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, in Veröffentlichungen über das Werk und/oder der öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe und Reinzeichnungen und des Werkes als Urheberin zu benennen. Verletzt der*der Auftraggeber*in das Recht auf Urheberinnenbenennung kann studiokwi zusätzlich zu dem für die Designleistung geschuldeten Honorar eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des für die Nutzung vereinbarten, mangels einer Vereinbarung des dafür angemessenen und üblichen Honorars verlangen. Hiervon bleibt das Recht von studiokwi unberührt, bei einer konkreten Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.

2.8. Vorschläge, Weisungen und Anregungen der*des Auftraggeber*in aus technischen, gestalterischen oder anderen Gründen und sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar und begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2.9. Die*der Auftraggeber*in ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von studiokwi nicht berechtigt, in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten von studiokwi formale Schutzrechte wie z.B. eingetragenes Design, Gemeinschaftsgeschmacksmuster, Marke etc. zur Eintragung anzumelden.

2.10. studiokwi bleibt berechtigt, die in Erfüllung des Auftrags geschaffenen Werke oder Teile davon, Entwürfe und sonstige Arbeiten für die Eigenwerbung, gleich in welchem Medium (z.B. in einer eigenen Internetpräsenz, Mustermappe etc.), zu nutzen und auf ihre Tätigkeit für die*den Auftraggeber*in hinzuweisen.

2.11. Von der Einräumung der Nutzungsrechte unberührt, bleibt das Recht von studiokwi, Ansprüche wegen ungenehmigter Nutzung des Werkes, insbesondere im Internet und auf Social Media-Plattformen, im eigenen Namen geltend zu machen. studiokwi bleibt berechtigt, Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz, ungerechtfertigter Bereicherung und Auskunft über den Umfang der Verletzung ihrer Urheberrechte gegenüber dem verantwortlichen Dritten, insbesondere dem im Verletzungsfall haftenden Plattformbetreiber, durchzusetzen.

2.12 Die Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Arbeiten von studiokwi ist nicht Gegenstand des Vertrages. Auch die Prüfung der kennzeichen- oder sonstigen schutzrechtlichen Eintragungsfähigkeit oder Verwendbarkeit der Arbeiten von studiokwi sind nicht Teil des Vertrages. Sofern nicht ausdrücklich vereinbart ist die Prüfung auf Barrierefreiheit und Nutzbarkeit nicht Teil des Vertrags. Es gilt immer nur die konkret in Angebot und/oder Rechnung beschriebene Leistung. Entsprechende Recherchen und Prüfungen liegen in der Verantwortung der Auftraggebenden.

3. Honorare; Fälligkeit

3.1. Soweit zwischen Auftraggeber*in und studiokwi kein bestimmtes Honorar vereinbart ist, hat studiokwi Anspruch auf eine angemessene und übliche Vergütung.

3.2. Die Anfertigung von Entwürfen sowie die Leistungserbringung durch studiokwi ist stets kostenpflichtig.
Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, sind pro Auftrag bis zu zwei Entwürfe enthalten. Ein Entwurf liegt vor wenn bspw. ein Design durch studiokwi erstellt wird und der*dem Auftraggebenden vorgelegt wird. Werden durch den*die Auftraggebende*n mehr Entwürfe und/oder weitere/andere Leistungen verlangt als vereinbart, werden diese durch studiokwi mit den üblichen Honorarsätzen abgerechnet.

3.3. Die Honorare sind bei Ablieferung des Werkes fällig. Erfolgt die Erstellung und Ablieferung des Werkes in Teilen, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teils fällig. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird, ist mit der ersten Teillieferung ein Teilhonorar zu zahlen, das wenigstens die Hälfte des Gesamthonorars beträgt. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, so kann studiokwi Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Aufwand verlangen.

3.4. Sämtliche Honorare sind Nettobeträge, zahlbar zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ohne Abzug innerhalb von zwei Wochen ab Fälligkeit.

4. Zusatzleistungen;
Nebenkosten; KSK

4.1. Soweit keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen ist, werden Zusatzleistungen, wie z.B. die Recherche, die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie sonstige Zusatzleistungen (Autor*innenkorrekturen, Produktionsüberwachung und anderes), nach Zeitaufwand gesondert berechnet.

4.2. Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausführungsarbeiten entstehende Nebenkosten (z.B. für Modelle, Zwischenreproduktionen, Layoutsatz etc.) sowie Kosten für den Erwerb von Rechten (z.B. Bildrechte, Schriftlizenzen etc.) einschließlich der unter Umständen anfallenden Abgaben nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) oder an die GEMA sind von der*dem Auftraggeber*in zu erstatten.

4.3. Die*der Auftraggeber*in erstattet studiokwi die Kosten und Spesen für Reisen, die nach vorheriger Abstimmung zwecks Durchführung und Erfüllung des Auftrags oder der Nutzung der Werke erforderlich sind.

4.4. Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten sind.

4.5. Die Honorare von studiokwi können unter Umständen unter die der*dem Auftraggeber*in nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) obliegende Abgabepflicht fallen. Für den Fall, dass die*der Auftraggeber*in abgabepflichtig ist, weist studiokwi vorsorglich darauf hin, dass die*der Auftraggeber*in gegenüber der Künstlersozialkasse meldepflichtig ist.

5. Fremdleistungen

5.1. Die Vergabe von Fremdleistungen, die für die Erfüllung des Auftrags oder die Nutzung der Werke im vertragsgemäßen Umfang erforderlich ist, nimmt studiokwi im Namen und für Rechnung der*des Auftraggeber*in vor. die*der Auftraggeber*in ist verpflichtet, studiokwi hierzu die entsprechende schriftliche Vollmacht zu erteilen.

5.2. Soweit studiokwi auf Veranlassung der*des Auftraggeber*in im Einzelfall Fremdleistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, ist die*der Auftraggeber*in verpflichtet, einen angemessen Vorschuss für die zu erwartenden Kosten zu zahlen. Die*der Auftraggeber*in stellt studiokwi im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten insbesondere sämtlichen Kosten frei, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben.

6. Mitwirkungspflichten; Gestaltungsfreiheit; Vorlagen

6.1. Lieferung von Inhalten durch Auftraggebende

Die*der Auftraggeber*in ist verpflichtet, studiokwi alle Unterlagen, die für die Erfüllung des Auftrags notwendig sind, rechtzeitig und im vereinbarten Umfange zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft insbesondere Texte, Fotos, Logos, Grafiken, Filme, Musikstücke und weiteres. Verzögerungen bei der Auftragsausführung, die auf die verspätete oder nicht vollständige Übergabe solcher Unterlagen beruhen, hat studiokwi nicht zu vertreten.

Studiokwi ist berechtigt bei unterlassener Mitwirkung gem. BGB §643 das Vertrags- oder Arbeitsverhältnis aufzulösen. Sofern nicht anders vereinbart gilt grundsätzlich eine Frist von vier Wochen in denen die Auftraggebenden ihrer Mitwirkungspfliche nachkommen müssen. 

Die*der Auftraggeber*in versichert, zur Nutzung aller Unterlagen, die sie*er studiokwi zur Verfügung stellt, berechtigt zu sein. Die*der Auftraggeber*in ist ferner alleine verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gestellten Unterlagen. Sollte die*der Auftraggeber*in nicht zur Nutzung berechtigt sein oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, so stellt die*der Auftraggeber*in studiokwi im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

6.2. Korrekturschleifen

Sofern nicht anders vereinbart umfasst ein Auftrag bis zu zwei Korrekturschleifen innerhalb derer die Kund*innen Inhalte korrigieren und Wünsche und Feedback äußern können. Die*der Auftraggebende ist verpflichtet sich an die vereinbarten Korrekturschleifen zu halten und innerhalb dieser zu korrigieren. Wenn mehr Korrekturrunden benötigt werden als vereinbart, werden diese gesondert berechnet.

6.3. Entwürfe & Gestaltungsfreiheit

Entwürfe sind als solche deklariert und Unterliegen dem Urheberrecht. Für studiokwi besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit. In diesem Umfang sind Beanstandungen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung der Entwürfe und des Werkes ausgeschlossen. Mehrkosten für Änderungen, die die*der Auftraggeber*in während oder nach der Produktion veranlasst, trägt die*der Auftraggeber*in.

7. Datenlieferung und Handling

7.1. studiokwi ist nicht verpflichtet, die Designdaten oder sonstige Daten (z.B. Daten von Inhalten, Screendesigns, Entwürfen usw.) oder Datenträger, die in Erfüllung des Auftrages entstanden sind, an die*den Auftraggeber*in herauszugeben. Wünscht die*der Auftraggeber*in die Herausgabe von Daten oder Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und von der*dem Auftraggeber*in zu vergüten.

7.2. Stellt studiokwi der*dem Auftraggeber*in Dateien bzw. Daten zur Verfügung, so dürfen diese nur im vereinbarten Umfang genutzt werden. Modifikationen oder Veränderungen an den Dateien bzw. Daten dürfen nur mit Einwilligung von studiokwi vorgenommen werden.

7.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten trägt unabhängig vom Übermittlungsweg die*der Auftraggeber*in.

7.4. Für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten, die bei der Datenübertragung auf das System der*des Auftraggeber*in entstehen, haftet studiokwi nicht.

8. Eigentum und Rückgabepflicht

8.1. An allen Entwürfen, Reinzeichnungen und Konzeptionsleistungen sowie etwaig zur Verfügung gestellten Daten, gleichgültig ob sie zur Ausführung gelangen oder nicht, werden lediglich Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Originale sind, spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt an studiokwi zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

8.2. Die Zu- und Rücksendungen erfolgen auf Gefahr und für Rechnung der*des Auftraggeber*in. Bei Beschädigung oder Verlust hat die*der Auftraggeber*in die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. studiokwi bleibt vorbehalten, darüber hinaus einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.

9. Produktion; Belegmuster

9.1. Vor Beginn der Vervielfältigung des Werkes (Produktionsbeginn) sind studiokwi Korrekturmuster vorzulegen.

9.2. Die Produktion wird von studiokwi nur überwacht, wenn dies in einer gesonderten  schriftlichen Vereinbarung (Vertrag/Kostenvoranschlag) mit der*dem Auftraggeber*in vereinbart ist. Für diesen Fall ist studiokwi berechtigt, erforderliche Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen und Weisungen gegenüber den Produktionsfirmen zu geben. studiokwi haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nach Maßgabe der Ziffer 10 insbesondere 10.4.

9.3. Von allen vervielfältigten Werken oder Teilen der Werke oder sonstigen Arbeiten sind studiokwi eine angemessene Anzahl einwandfreier Belegexemplare, mindestens 10 Stück unentgeltlich zu überlassen, die studiokwi auch im Rahmen seiner Eigenwerbung verwenden darf.

10. Gewährleistung; Haftung

10.1. studiokwi haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für welche studiokwi auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.

10.2. Ansprüche der*des Auftraggeber*in gegen studiokwi aufgrund einer Pflichtverletzung verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche gemäß Ziffer 10.1.; für diese gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

10.3. Die*der Auftraggeber*in ist verpflichtet, das Werk unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel müssen spätestens binnen zwei Wochen nach Ablieferung schriftlich geltend gemacht werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.

10.4. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung erfolgt durch die*den Auftraggeber*in. Mit der Freigabe übernimmt die*der Auftraggeber*in die Haftung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild, Gestaltung und Produkt. Stduiokwi übernimmt nach Freigabe durch den*die Auftragebenden keine Haftung. Die Verantwortung und Haftung liegt bei der*dem Auftraggebenden.

10.5. Mit Ausnahme eines möglichen Auswahlverschuldens haftet studiokwi nicht für Aufträge für Fremdleistungen, die studiokwi an Dritte vergibt.

10.6. Sofern studiokwi Fremdleistungen auf Veranlassung der*des Auftraggeber*in im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, tritt studiokwi hiermit sämtliche ihr zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichterfüllung gegenüber der Fremdfirma an die*den Auftraggeber*in ab. Die*der Auftraggeber*in verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme von studiokwi zunächst, die abgetretenen Ansprüche gegenüber der Fremdfirma durchzusetzen.

10.7. studiokwi haftet nicht für die urheber-, design- und geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit des Werkes oder von Teilen des Werkes sowie der Entwürfe oder seiner sonstigen Designarbeiten, die sie der*dem Auftraggeber*in zur Nutzung überlässt. studiokwi ist nicht verpflichtet, Design-, Geschmacksmuster-, Marken- oder sonstige Schutzrechtsrecherchen durchzuführen oder zu veranlassen. Diese sowie eine Überprüfung der Schutzrechtslage werden von der*dem Auftraggeber*in selbst und auf eigene Kosten veranlasst.

10.8. studiokwi haftet nicht für die rechtliche, insbesondere die urheber-, design- und geschmacksmuster-, wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung des Werkes oder von Teilen des Werkes oder der Entwürfe. studiokwi ist lediglich verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, soweit diese studiokwi bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.

11. Webdesign und/oder Umsetzung von Websites

Handelt es sich bei dem zu erstellenden Werk um eine Website (Webdesign und/oder Erstellung einer Website), so gelten ergänzend folgende Bedingungen:

11.1. studiokwi erstellt die Website entsprechend einem von der*dem Auftraggeber*in freigegebenen Gestaltungskonzept in einem vereinbarten Programm- und Datenformat. Ggf werden – nach Absprache mit der*dem Auftraggeber*in – Webentwickler*innen hinzugezogen / gebucht.

11.2. Plugins & Software

Die Umsetzung der Websites erfolgt mit Software von Drittanbietenden, für deren Funktionsfähigkeit, Fehlerfreiheit und etwaige künftige oder ausbleibende künftige Weiterentwicklung (Updates) studiokwi keine Haftung übernimmt. Konkret: Keine Gewähr für Plugins, Themes oder Funktionen in WordPress. Wenn die Website oder Teile der Website z.B. nach updates oder upgrades nicht mehr funktionieren oder wenn der Support des jeweiligen Plugins, der Funktion oder des Themes eingestellt wird übernimmt studiokwi hierfür keine Haftung.

11.3 Wartung

Für die Behebung von Problemen ist eine Neu-Beauftragung inkl. Angebotsstellung nötig. Eine weitergehende Pflege der Website (z.B. regelmäßige Wartung, Backups, Erwerb und Verlängerung von SSL-Zertifikaten etc.) ist nicht Gegenstand des Gestaltungsauftrages und bedarf einer gesonderten Vereinbarung (Wartungsvertrag o.ä.).

11.4 Browser-Kompabilität

Bei der Umsetzung der Website wird die aktuelle und letzte Version eines gängigen Browsers unterstützt, nicht abwärtskompatibel: Veraltete Versionen eines Browsers werden nicht unterstützt. Im Testing werden gängige Browser verwendet (Firefox, Safari, Chrome).

11.5. Inhalte

Für Inhalte der Website ist die*der Auftraggeber*in allein verantwortlich. Das gilt auch für von der*dem Auftraggeber*in zur Verfügung gestellten Inhaltselementen der Website (wie z.B. Bild-, Ton- und Videodateien, Texte, Logos, Schrift(en) etc.), wie auch für die Einhaltung rechtlicher Vorgaben (wie. z.B. Formulierung des Impressums und anderer Pflichtangaben nach dem Telemediengesetz, Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen etc.). Hierfür übernimmt studiokwi keine Haftung.

11.6. SEO

Ist vereinbart, dass studiokwi auch Maßnahmen zur Suchmaschinenoptimierung (SEO, z.B. Formulierung von Titeln, Keywords, Descriptions etc.) vornimmt bzw dritte damit beauftragt, so wird studiokwi dies bei Gestaltung und Programmierung der Website berücksichtigen. Für einen bestimmten Erfolg der SEO-Maßnahmen ist studiokwi nicht verantwortlich.

11.7. Launch

Nach Fertigstellung überträgt kwi die Website in den Verfügungsbereich der*des Auftraggeber*in, z.B. durch Heraufladen der Daten auf den von der*des Auftraggeber*in zugänglich gemachten Server oder auf sonstige, gesondert vereinbarte Art und Weise. Mit Übertragung der Website in den Verfügungsbereich der*des Auftraggeber*in beginnt der Lauf der Frist zur Untersuchung und Anzeige etwaiger offensichtlicher Mängel (Ziffer 10.3.). Die*der Auftraggeber*in ist zur Abnahme der vertragsgemäß erstellten Website durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) verpflichtet.

11.8. Umgang mit Daten

kwi ist nicht verpflichtet, der*dem Auftraggeber*in den Source-Code bzw. die Projekt-Original-Dateien (oder etwaige, von ihr zur Verfügung gestellte APIs) der von kwi verwendeten Tools solcher von kwi programmierten Elemente der Website herauszugeben, bei denen diese aus der fertiggestellten Website nicht ohne weiteres direkt ablesbar oder rekonstruierbar sind. Wünscht die*der Auftraggeber*in die Herausgabe des Codes bzw. der Projekt-Original-Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und von der*dem Auftraggeber*in zu vergüten.

12. Information zur Datenerhebung gem. Art. 13 DSGVO

kwi erhebt Daten der*des Auftraggeber*in zum Zweck der Vertragsdurchführung und zur Erfüllung vertraglicher und vorvertraglicher Pflichten. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Die*der Auftraggeber*in ist berechtigt, Auskunft der bei kwi über die*den Auftraggeber*in gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Die*der Auftraggeber*in kann kwi dazu unter kontakt@kwikwi.org erreichen. Der*dem Auftraggeber*in steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.

13. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist Berlin.

14. Schlussbestimmungen

14.1. Gerichtsstand ist Berlin, sofern der Vertrag zum Betrieb eines Handelsgewerbes gehört oder die*der Auftraggeber*in juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. kwi ist auch berechtigt, am Sitz der*des Auftraggeber*in zu klagen.

14.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.

14.3. Soweit nach diesen AGB für Erklärungen die Schriftform vereinbart ist, wird diese auch durch die Textform nach § 126 b BGB mittels E-Mail gewahrt.

14.4. Ist eine der Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

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